Das Bohldammlager wurde Anlaufstelle für die vielen heimatlosen, hilflosen oder gestrandeten Menschen, die der Krieg und seine Folgen hervorgebracht hatte. Hier waren die Auswirkungen der politischen Entwicklung der Nachkriegszeit mit der aufkommenden Verhärtung zwischen Ost und West unmittelbar zu spüren. Das Problem der SBZ-Flüchtlinge, die zu Illegalen stigmatisiert wurden, und die Frage, wie mit ihnen zu verfahren sei, rückte zunehmend in den Vordergrund. Vor allem in Uelzen, dessen Lager zum zentralen Durchgangslager für diese Personengruppe wurde.

Auch in der örtlichen Presse wurde zunehmend das Problem der illegalen Flüchtlinge behandelt. Ein Artikel der Lüneburger Landeszeitung macht beispielsweise nach der Einführung der Währungsreform darauf aufmerksam, dass die Einführung der D-Mark dem Herumirren der Illegalen „energischen Halt geboten“ habe.

Grausam? Vielleicht.

Das Flüchtlingslager am Bohldamm habe diese Menschen eingesammelt, es seien seit dem 20. Juni genau 100 gewesen, und sie mit einer Freikarte zum Grenzübergang Schöningen versehen, um ihnen Gelegenheit zu geben in die Ostzone zurückzukehren. „Grausam? Vielleicht. Man kann in einen Krug eben nicht mehr Wasser hineinfüllen, als er fasst.“ Nur müsse dabei bedacht werden, dass kaum jemand den Zielort wirklich erreiche, sondern sich vorher irgendwo absetze.

„Wir kommen schon durch, auch ohne Kopfgeld, bestimmt aber solange es noch Flüchtlingslager gibt. Irgendwann wird vielleicht ‚ein Ding gedreht‘. Dann hat man auch neues Geld und kann sich eine Zeitlang mit viel List und Tücke – man hat ja schließlich seine Erfahrungen – durch das Gestrüpp der Gesetze, Verordnungen und Paragraphen hindurchlavieren…“

Der Autor hat also nicht unbedingt Verständnis für die Flüchtlinge, sondern unterstellt ihnen sogar, dass sie unter Umständen nicht vor kriminellen Handlungen zurückschrecken würden.

Ein weiterer Artikel der Lüneburger Landeszeitung vom Sommer 1949 weist darauf hin, dass die mittlerweile erfolgte Schließung des Lagers zu besonderen Maßnahmen geführt habe, nämlich einer verstärkten Kontrolle der Zonengrenze. Grenzschutz und Kreispolizei würden dafür Sorge tragen, dass kein Unbefugter über die Grenze käme. Mit Absperrung sollte die allgemeine Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten werden.

Diffamierungen von Flüchtlingen aus der sowjetischen Zone

Die Diffamierungen von Flüchtlingen aus der sowjetischen Zone waren keine journalistischen Einzelfälle. Gerade seit der „Jahreswende 1947/48 sprachen deutsche Behörden besonders häufig vom „Missbrauch“ des Asylrechts, weil sie sich verstärkt bemühten, die britische Militärregierung von ihrer liberalen Politik in bezug auf die „illegale“ Zuwanderung abzubringen. Und auch Heinrich Albertz, der sich im Juni 1947 „undercover“ in das Bohldammlager begeben hatte, um vor Ort die Lage zu studieren, schreckte nicht vor extremen Forderungen in der Öffentlichkeit zurück. So führte er in einem in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) veröffentlichten Artikel aus, dass er im Lager nur wenige echte Flüchtlinge vorgefunden habe, als vielmehr Entwurzelte, die ein Sozialschmarotzerdasein auf Kosten der Allgemeinheit und zum Nachteil der wirklichen Flüchtlinge führten. Er schlug daher harte Maßnahmen wie Anhaltelager mit Arbeitseinsatz vor, denn „wer unter dem Namen des Flüchtlings die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde, müsse vor allem wieder ordentliche Arbeit lernen.“
Doch weder diese Abschreckungsversuche noch verschärfte Prüfungsverfahren und Grenzgänge Konnten die Abwanderungsbewegung und damit das Flüchtlingsproblem für das Land Niedersachsen wesentlich verringern.

Überregionales Interesse und das Uelzener Abkommen

Spätestens mit der Öffentlichkeit schaffenden Methode der Lagerschließung fand das Problem des ostdeutschen Flüchtlingsstromes auch überregional Interesse. Die Entscheidung Niedersachsens, auf diese Art und Weise auf die Situation hinzuweisen und seinen Protest zu artikulieren, stieß in der Presse allgemein auf Verständnis. So schrieb der Berliner Tagesspiegel, dass der Beschluss des niedersächsisches Landtages eine Notwehrreaktion sei, die die anderen Länder zu verantworten hätten. Und ein Autor der Allgemeinen Zeitung aus Mainz wies darauf hin, dass Niedersachsen fast 90 Prozent der Zonengrenze und damit auch den größten Anteil der Flüchtlinge habe. Das Lager sei daher aus Not geschlossen worden.

Trotz des Uelzener Abkommens entspannte sich die Situation zunächst nicht. Die Wanderung von Ost nach West riss trotz der strengen Aufnahmekriterien nicht ab. So verkündete beispielsweise die Hannoversche Presse vom 7.10.49, dass das Lager Uelzen überfüllt sei. Das Lager, das 1.900 Personen aufnehmen könne, sei buchmäßig mit 3.700 Personen belegt. 800 Menschen hätten das Lager vorübergehend verlassen können, da sie bei Verwandten untergekommen seien. 500 Flüchtlinge wohnten in den Baracken in der Lindenstraße, 400 seien in Turnhallen einer Ober- und einer Volksschule untergebracht und 2.000 Personen hielten sich im Lager auf. Die Lagerleitung ginge von weiteren 200 Personen aus, die sich unerlaubt im Lager aufhielten. Wöchentlich kämen etwa 800 Flüchtlinge in die Kreise Niedersachsens.

Insgesamt hatte das Notaufnahmelager im Jahr 1949 zwar weniger Zulauf als im Jahr zuvor, der mit 86.090 Flüchtlingen dennoch sehr hoch war.

Das wilde Camp der Flüchtlinge

In dieser Zeit erregten außerdem die Vorfälle von „wild campierenden“ Flüchtlingen, die sich in der Umgebung des Lagers eingerichtet hatten, das Öffentliche Interesse. In der Schulchronik der Gemeinde Veerßen, wo sich auch das Lager befand, ist zu diesen Ereignissen vermerkt:

„In ganz Deutschland ist Veerßen bekannt geworden durch das Flüchtlingslager am Bohldamm. Im Haferkamp, gleich hinter der Schäferei, hatte sich eine Familie niedergelassen, die im Rheinland bereits untergekommen war, die aber wieder auf Wanderschaft ging und jetzt im Lager keine Aufnahme mehr fand. Der Verkauf von Heidekränzen und Körbchen auf dem Uelzener Markt brachte guten Verdienst, zudem wussten diese Menschen das Mitleid zu erregen. Innere Mission und Rotes Kreuz mischten sich ein.“

Der Lehrer kommentierte weiter:

„..Eines Tages gesellten sich abgewiesene Flüchtlinge hinzu, so entstand das Waldlager. Latten vom Zimmererplatz und Stroh von den Bauern bildeten das Material zum Hüttenbau..“

Not hätten die Menschen wegen zahlreicher Spenden nicht, man habe von Seiten der Aufbaugemeinschaft der Kriegsgeschädigten die Verteilung übernommen, um das „Organisieren auf eigene Faust“ zu verhindern. Allerdings wurde nach Ansicht des Lehrers die Bettelei doch zur Plage.

Das „wilde Camp“ erregte bald auch bundesweit Interesse. Diese Menschen hatten sich provisorisch dort eingerichtet, jedoch zwang der bevorstehende Winter zum Handeln, was wiederum zum Gerangel um Zuständigkeiten führte und letztlich eine grundsätzliche Umgangsweise mit dem Flüchtlingsthema erforderte.

Der Vorfall im Veerßer Wald und die augenscheinliche Not, die dahinter stand, erweckte viel Aufmerksamkeit, auch wenn man diesen Menschen nicht nur Sympathie entgegenbrachte und sie eher misstrauisch beobachtete. Gleichzeitig wurden sie als zusätzliches Druckmittel für die laufenden politischen Verhandlungen eingesetzt. Beispielsweise wurde am 19. Oktober in der mittlerweile wieder erscheinenden Uelzener Allgemeinen Zeitung ein Artikel mit der Überschrift veröffentlicht:

„Was Flüchtlingsminister Albertz über Uelzen sagt. Die Biwakierenden im Veerßer Wald mehren sich“.

Albertz habe zu den Menschen geäußert, die demonstrativ im Veerßer Wald kampieren würden, dass sie meist schon längere Zeit herumvagabundieren würden oder ohne Not die sowjetische Seite verlassen hätten. Der Verfasser des Artikels schloss sich dieser Meinung an und schrieb, man müsse sich nur unerkannt in den Veerßer Wald begeben, um zu erkennen, dass dort nur wenige anständige Männer und Frauen anzutreffen seien. Abhilfe sei dringend erforderlich. Die niedersächsische Regierung habe zur nächsten Bundesratssitzung den Antrag eingebracht, dass die Länder der französischen Zone in das Uelzener Abkommen einbezogen werden sollten. Minister Albertz habe betont, die Verantwortung für die Nichteinhaltung der beschlossenen Quote von 2.840 Personen trüge allein die Landesregierung der französischen Zone. Niedersachsen agierte also bereits um eine für das Land zufriedenstellende Lösung der Flüchtlingsfrage, die die Uelzener Verträge bisher nicht gebracht hatten.

„Spuk im Veerßer Wald beendet. Nächtliche Aktion im Waldlager der Illegalen.“

Aber das Kompetenzgerangel um die Menschen im Veerßer Wäldchen zog sich noch einige Zeit hin. So bemerkte ein weiterer Artikel der AZ in der darauf folgenden Woche, „Niemand ist zuständig“, dass in Bonn eine Besprechung über die Situation in Veerßen angesetzt sei. Mittlerweile würden 110 Menschen im Wald kampieren, darunter auch Frauen und Kinder, und der anstehende Winter erfordere dringend eine Lösung des Problems. Im Augenblick sei aber immer noch nicht geklärt, wer für die Entscheidung zuständig sei. Die örtlichen Stellen würden alles versuchen, daher habe der Landrat zu einer Pressekonferenz gebeten. Er habe Minister Albertz unterrichtet, dass der Kreis nicht mehr in der Lage sei, die Belastungen allein zu tragen, da es um weit mehr Menschen als die im Veerßer Bruch ginge. Der habe ihn darauf hin an den Bundesflüchtlingsminister verwiesen, der ihn wiederum an Niedersachsen verwiesen habe. Im Lager im Eichenhain habe man sich inzwischen eine Art Lager-Reglement geschaffen. Neuankömmlinge würden abgewiesen und es würde versucht, eine gewisse Ordnung zu schaffen. Währenddessen bemühe man sich in Hannover um eine Regelung der illegalen Zuwanderer. Der niedersächsische Entwurf liefe darauf hinaus, die Einwanderer unabhängig von den „überholten Quotenbestimmungen“ auf die Bundesländer zu verteilen.’

Einen Tag später konnte das Problem dann doch gelöst werden. Der auch in der Schulchronik verwahrte AZ-Artikel hatte nun die Überschrift:

„Spuk im Veerßer Wald beendet. Nächtliche Aktion im Waldlager der Illegalen.“

Nachdem die Verhandlungen mit den zuständigen Stellen des Bundes so verlaufen waren, dass sie den niedersächsischen Forderungen entgegengekommen seien, habe Albertz die Verantwortung übernommen und die Flüchtlinge aus dem Veerßer Wald in einer nächtlichen Aktion in das Bohldammlager bringen lassen. Anschließend sei das Waldlager abgebaut worden. Im Bohldammlager würde nun nochmals über ihre Angelegenheiten entschieden.

Im folgenden Jahr vermerkte der Lehrer in der Veerßer Schulchronik noch einen weiteren Vorfall über die Aufhebung eines illegalen Waldlagers, das allerdings längst nicht mehr soviel Aufmerksamkeit hervorrief, wie die Vorkommnisse des Vorjahres. Hier schien es sich um den Fall eines erneut abgewiesenen Mannes zu handeln, der sich mit einigen „Gleichsgesinnten“ in die Wälder zurückgezogen hatte und sich mit Lebensmitteln aus dem Bohldammlager „versorgen“ ließ, was letztlich auch zum Auffliegen der Truppe geführt hatte.

Ein Zeitzeuge über die Ereignisse im Eichenhain

Ein Zeitzeuge kann sich noch an die Wochen im Eichenhain im Herbst 1949 erinnern. Lothar Berlich lebt heute wieder im Landkreis Uelzen. Vor sechzig Jahren floh er als elfjähriger Junge mit seiner Mutter und vier Brüdern aus der Nähe von Halle nach Uelzen. Die Mutter war verwitwet und erhielt keine Rente, außerdem sei sie, so in den Erinnerungen des Sohnes, bei den Behörden negativ aufgefallen. Man habe ihr gedroht, die Kinder wegzunehmen. In Uelzen sei man aber abgelehnt worden. Daraufhin sei die Familie aber nicht in den Osten zurückgekehrt, sondern ins Ruhrgebiet gefahren, wo bereits eine erwachsene Schwester mit ihrem Mann gelebt habe. Nach einiger Zeit habe die Familie erneut in Uelzen um Aufnahme gebeten, denn eine Mutter mit fünf kleinen Kindern habe man auch in Nordrhein-Westfalen nicht gewollt. In Uelzen sei man auch ein zweites Mal abgelehnt worden.

„Ja, dann kriegten wir erneut Order, dieses Mal sollten wir aber mit LKWs direkt an die Grenze transportiert werden. Aber wir haben mitgekriegt, dass da hinten so ein wildes Lager existierte, so haben wir uns da hinbegeben…“

Man habe mit Unterstützung der schon Anwesenden begonnen, eine primitive Erdhöhle als Unterkunft zu bauen.

„Die Erdhöhlen waren etwa 1,50 m tief, dann haben wir eine Notüberdachung gemacht mit Latten, Ästen, Dachpappe, Stroh. Das Stroh, da muss ich die Bauern übrigens loben, da kam ein Pferdefuhrwerk und warf einfach einen Strohballen herunter. Dass wir das richtig auspolstern konnten..war natürlich nicht groß, vielleicht drei mal vier Meter. Es war sehr eng, aber man hatte ja kein Gepäck. Und wir Kinder, wir fanden das gut!“

Die umliegende Bevölkerung sei unruhig gewesen, denn man sei der perfekte Sündenbock gewesen. Dabei habe das Lager einen eigenen Ordnungsdienst organisiert.

„Dann wurde das Lager aufgelöst. Dann wurden wir nachts, wir schliefen schon, von Lautsprecherstimmen aufgescheucht, der Wald war umstellt, dass keiner durch konnte. Und wir wurden aufgefordert, unsere Sachen zu nehmen und ins Lager zu gehen. In die Baracke 30, wo wir schon einmal waren.. Dann habe ich noch gesehen, dass hinter uns alles abgebrannt wurde… Wir waren dann da noch zwei oder drei Wochen. Auf jeden Fall bekamen wir Anfang Dezember eine Zuweisung nach Nordrhein-Westfalen.“

Die Situation für die abgelehnten Flüchtlinge blieb ungewiss und prekär

Die Situation für die abgelehnten Flüchtlinge blieb ungewiss und prekär. Wie schon bei der Darstellung des wilden Camps in Veerßen ersichtlich wurde, blieben die Abgewiesenen sich selbst überlassen und sahen einer ungewissen Zukunft entgegen. Da die Zahl der abgelehnten Flüchtlinge in dieser Zeit noch sehr hoch war, war die Stimmung in den Lagern so brisant, dass die Bundesregierung in ihrer 16. Sitzung am 28.10.1949 beschloss, die niedersächsische Regierung zu bitten, die Polizei im Bohldammlager einzusetzen. Einige der so behandelten Menschen gaben ihren Unmut zum Ausdruck, indem sie von den Lagern Gießen und Uelzen aus einen Marsch nach Bonn organisierten (ab dem 5.11.49), um auf ihre Situation aufmerksam zu machen.

Die Bundesregierung versuchte noch, diese Aktion zu unterbinden, da sie vermeintlich propagandistischen Zwecken diene und rechtswidrigen Handlungen Vorschub leisten könne, und hoffte dabei vergeblich auf Unterstützung der jeweiligen Länder. So klang es zumindest in einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, vom 11.11.1949, durch. Man habe sich in Bonn äußerst pikiert gezeigt, dass die Aktion von den Innenministern nicht unterbunden worden sei. Albertz solle den Flüchtlingen gar Beförderungsmöglichkeiten angeboten haben. Und auch ein Artikel der Norddeutschen Zeitung vom 18.11. wurde mit der Überschrift „Albertz sollte Flüchtlinge festnehmen. Protestmarsch geht weiter – Flüchtlingsminister lehnte ab“ versehen.

Forderung nach bundesweiter Regelung der Flüchtlingsfrage

Nun ist es nicht unwahrscheinlich, dass Albertz und anderen die publikumswirksame Aktion gelegen kam, als es um eine bundesweite Regelung der Flüchtlingsfrage ging, denn schon einige Wochen zuvor hatte Niedersachsen einen Antrag im Bundesrat gestellt, der auf die Einbeziehung der französischen Zone in die Uelzener Richtlinien abzielte.

„So beförderte Niedersachsen die Marschteilnehmer nicht, wie diese erwartet hatten, aus Hannover zurück in das Lager. Erst jetzt entschlossen sich die Wanderer zur Fortsetzung des Marsches nach Bonn.“

Die Delegation wurde am 30. November vom Bundesvertriebenenminister in Bonn empfangen. Sie überreichte ein Schreiben an den Bundeskanzler, in dem sie ein schnelleres und großzügigeres Aufnahmeverfahren forderte. Außerdem wurde anregt, bereits an der Grenze Beratungsstellen einzurichten, damit Personen, die nicht mit einer Aufnahme rechnen konnten, schnell zurückkehren könnten.
Nach der Unterredung wurden die 57 illegalen Protestmarschierer am 2.12. mit Bussen nach Uelzen zurückgefahren. Dort sollte eine erneute Prüfung der betreffenden Personen stattfinden, zu der eine besondere Kommission gegründet wurde, an der auch drei Vertreter der Demonstranten und Pressevertreter zugelassen waren. Es wurde 36 Personen die Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik erteilt.